GO-DIGITAL • Förderung des BMWi

Go Digital

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Das Förderprogramm go-digital bietet die folgenden drei Module

Modul Digitalisierte Geschäftsprozesse:

• Einführung von e-Business-Software-Lösungen für Gesamt- oder Teilprozesse des Unternehmens einschließlich ihrer möglichst sicheren Abwicklung im Unternehmen oder zwischen Unternehmen und Kunden bzw. Geschäftspartnern.
• Je nach Wissens-, Erfahrungs- und Umsetzungsstand innerhalb des Unternehmens sind bspw. folgende Beratungs- und Umsetzungsleistungen möglich: Versand- und Retourenmanagement, Logistik, Lagerhaltung, elektronische Zahlungsverfahren
• Ziel: Arbeitsabläufe im Unternehmen möglichst durchgängig digitalisieren, sichere elektronische und mobile Prozesse etablieren

Modul Digitale Markterschließung:

• Entwicklung einer unternehmensspezifischen Online-Marketing-Strategie
• Aufbau einer professionellen, rechtssicheren Internetpräsenz, gegebenenfalls eines eigenen Web-Shops
• Nutzung externer Auktions-, Verkaufs- oder Dienstleistungsplattformen sowie Social-Media-Tools, Website-Monitoring und Content-Marketing
• nachgeordnete Geschäftsprozesse eines Online-Shops, wie bspw. die Warenbereitstellung und Zahlungsverfahren
• Ziel: Beratung zu den vielfältigen Aspekten eines professionellen Online-Marketing

Modul IT-Sicherheit:

• Risiko- und Sicherheitsanalyse (Bewertung von Bedrohungen und möglichen Schwachstellen) der bestehenden oder neu geplanten betrieblichen IKT-Infrastruktur
• Maßnahmen zur Initiierung/Optimierung von betrieblichen IT-Sicherheitsmanagementsystemen
• Ziel: Vermeidung von wirtschaftlichen Schäden sowie Minimierung von Risiken durch Cyberkriminalität; selbständiger Betrieb von grundlegenden erforderlichen IT-Sicher-heitsmaßnahmen

 

So läuft das Programm ab – Wer wird gefördert

Anträge können jederzeit durch uns als autorisiertes Beratungsunternehmen eingereicht werden. Die Richtlinie ist zunächst bis zum 31. Dezember 2021 befristet.
Die Prüfung und Gewährung einer Zuwendung nimmt der Projektträger EuroNorm GmbH vor.
Wir begleiten Sie gerne im Prozess bei der richtigen Bearbeitung der Antragsformulare sowie der Einhaltung aller formalen Anforderungen der Förderrichtlinie.

Die Förderung go-digital richtet sich an:

Rechtlich selbständige kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

• unter 100 Beschäftigte bei Vertragsabschluss (einschließlich aller Partnerunternehmen und verbundenen Unternehmen)
• Vorjahresumsatz oder Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Millionen Euro
• Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland
• Förderfähig nach der De-minimis-Verordnung

Sofern das KMU ein „Partnerunternehmen“ oder ein „verbundenes Unternehmen“ ist, muss das Beratungsunternehmen die Förderfähigkeit nach der De-minimis-Verordnung der Europäischen Union hinsichtlich Mitarbeiterzahl und Jahresumsatz/Bilanzsumme das bestätigen.

Gern machen wir das für Sie, sprechen Sie uns an!

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 Förderung leicht gemacht: Das Programm "go-digital" 

 

Lilientraße 11 – Lilienhof . 20095 Hamburg
Telefon: 040 33 35 08 60 . Mobil: 0157 86 251 759
E-Mail: info@sonnenwaldprozesse.com
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